Qualitätsanforderungen und Bestimmungen für in Deutschland erzeugte Weine:
- Tafelwein muss über mindestens 8,5 Volumenprozent Alkohol verfügen.
- Landwein ist ein gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter.
- Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) muss bestimmte charakteristische Merkmale des Anbaugebiets aufweisen, unter anderem dürfen nur die für das jeweilige Anbaugebiet zugelassenen Rebsorten verwendet werden. Das Etikett wird mit einer amtlichen Prüfungsnummer versehen. Classic und Selection sind keine Prädikate, sondern Bezeichnungen für Qualitätsweine mit harmonisch trockenem Geschmacksprofil.
- Prädikatswein: Das minimale Mostgewicht für die verschiedenen Prädikate variiert je nach Weinbauzone und Rebsorte. Als Richtwerte gelten:
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- Prädikat Kabinett (mind. 67° Oechsle)
- Prädikat Spätlese (mind. 88° Oechsle)
- Prädikat Auslese (mind. 104° Oechsle)
- Prädikat Beerenauslese (mind. 120° Oechsle)
- Prädikat Trockenbeerenauslese (mind. 154° Oechsle) verlangt Handlese.
- Eiswein benötigt das gleiche Mindestmostgewicht wie die Beerenauslese, zudem müssen die Trauben bei der Lese gefroren sein (min. -7° C) und in gefrorenem Zustand ausgepresst werden, das heißt ohne die entsprechenden Wetterbedingungen kann kein Eiswein produziert werden, auch wenn die anderen Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Tafelweine und Landweine müssen nur geringen Anforderungen bezüglich Alkoholgehalt, Mostgewicht und Herkunft genügen. Allerdings werden auch einige der Spitzenweine der jeweiligen Regionen als einfache Tafelweine deklariert, wenn sie beispielsweise wegen der angebauten Rebsorte per Gesetz nur als Tafelwein bezeichnet werden dürfen.
Außerhalb der Bundesrepublik erzeugte Weine behalten beim Import die Qualitätsstufen ihres Herkunftslandes bei. Eine Kennzeichnung nach deutschem Recht findet nicht statt, ein direkter Vergleich der Qualitätsstufen ist nicht praktikabel, da die verschiedenen, ausländischen Gesetzgebungen die Ausbaumethoden „Verschnitt“ und „Chaptalisation“ unterschiedlich behandeln.
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